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Mediation beim Finanzgericht Bremen

Ab dem 1. Januar 2010 wird in der Finanzgerichtsbarkeit in Bremen die gerichtliche Mediation als zusätzliche freiwillige und kostenneutrale Möglichkeit zur Lösung von Konflikten angeboten. Die gerichtliche Mediation konzentriert sich ausschließlich auf bereits beim Gericht anhängige Verfahren. Sie eignet sich für Verfahren, in denen die beteiligte Behörde einen Entscheidungsspielraum hat, also in erster Linie bei Ermessensentscheidungen.

Gerichtliche Mediationen werden durch am Gericht tätige Richterinnen und Richter durchgeführt, die eine Mediationsausbildung absolviert haben.

Mediationen werden in Bremen auch durch freiberufliche Mediatoren wie z.B. Rechtsanwälte angeboten.

Was bedeutet das Wort "Mediation?"
Was ist Mediation?
Was ist eine "gerichtliche Mediation"?
Was sind die Vorteile einer gerichlichen Mediation?
Wie läuft das Mediationsverfahren beim Finanzgericht Bremen ab?

Was bedeutet das Wort "Mediation"?

Das Wort "Mediation" bedeutet so viel wie "Vermittlung", genauer gesagt: "friedensstiftende versöhnende Vermittlung".

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Was ist Mediation?

Mediation ist
• ein freiwilliges Verfahren,
• in dem die am Konflikt beteiligten Personen diesen Konflikt selbst und einvernehmlich lösen, und zwar auf Basis gegenseitigen Verständnisses
• und mit Hilfe einer neutralen Mediatorin bzw. eines neutralen Mediators, die bzw. der das Gespräch steuert und strukturiert, aber selbst keine Entscheidung in der Sache trifft.

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Was ist eine "gerichtliche Mediation"?

• Bei gerichtlicher Mediation wird in einem Rechtsstreit, der bereits bei Gericht anhängig ist, Mediation durch eine Richterin bzw. durch einen Richter durchgeführt, wobei diese bzw. dieser nicht in der Sache entscheiden kann.
• Gerichtliche Mediation unterscheidet sich von gütlicher Streitbeilegung im üblichen Klageverfahren, weil bei der Mediation die einvernehmliche Lösung eines Konfliktes durch die Beteiligten selbst herbeigeführt wird.
• Gerichtliche Mediation stellt ein zusätzliches Angebot neben dem streitigen Gerichtsverfahren dar. Dabei geht es darum, die hinter jedem Konflikt bestehenden Interessen – insbesondere wirtschaftlicher und persönlicher Art – stärker zu berücksichtigen.

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Was sind die Vorteile einer gerichtlichen Mediation?

• Alle Verfahrensbeteiligten suchen gemeinsam eine zukunftsorientierte Lösung des Konflikts.
• Es spielen nicht nur die Sach- und Rechtslage eine Rolle, sondern es werden in der Mediation vor allem auch die jeweiligen Interessen und Motive berücksichtigt.
• Die Mediatorin bzw. der Mediator unterstützt die Beteiligten dabei, dass sie eine eigenverantwortliche Gesamtlösung finden. Zuständige Richterin bzw. zuständiger Richter und Mediatorin bzw. Mediator sind zwei verschiedene Personen. Die Mediatorin bzw. der Mediator entscheidet den Rechtsstreit nicht; Vertraulichkeit wird zugesichert.
• Die Mediationen sind nicht-öffentlich.
• Ein Mediationsverfahren verkürzt in der Regel das Gerichtsverfahren und kann dazu beitragen, zukünftige Gerichtsverfahren zu vermeiden.
• Die Teilnahme an einer Mediation ist stets freiwillig.
• Das Ergebnis wird von allen Beteiligten besser akzeptiert, weil sie selbstverantwortlich und aktiv die Lösung erarbeitet haben.
• Es fallen für das Mediationsverfahren keine zusätzlichen Gerichtskosten an.

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Wie läuft das Mediationsverfahren beim Finanzgericht Bremen ab?

• Eine Mediation kann nur dann durchgeführt werden, wenn alle am Gerichtsverfahren Beteiligten – Klägerin bzw. Kläger sowie Beklagte bzw. Beklagter – einverstanden sind.
• Die Mediatorin bzw. der Mediator berät nicht rechtlich. Die rechtliche Beratung übernimmt weiterhin der bzw. die Prozessbevollmächtigte. Daher kann Mediation nur dann durchgeführt werden, wenn die Klägerin bzw. der Kläger durch Prozessbevollmächtigte vertreten ist (z.B. Steuerberater/innen, Rechtsanwalt/-anwältinnen).
• Während der Mediation ruht das Gerichtsverfahren. Es besteht jederzeit die Möglichkeit, die Mediation abzubrechen und das Gerichtsverfahren wieder aufzunehmen.
• Die Mediation wird durch eine/einen Mediator/in mit speziellen Kenntnissen über Mediation durchgeführt. Mediation durch zwei oder mehr Mediator/innen ist möglich und bietet sich insbesondere in komplexen Verfahren an.
• Eine Mediation endet im Erfolgsfall mit einer Einigung. Im Falle des Scheiterns durch Abbruch der Mediation wird das Klageverfahren wieder aufgenommen und weitergeführt. In diesem Fall darf die Mediatorin/der Mediator in dem folgenden Gerichtsverfahren nicht als Zeugin/Zeuge für Tatsachen benannt werden, die im Zuge des Mediationsverfahrens offenbart wurden.