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Öffentlichkeit der Sitzungen

Die mündlichen Verhandlungen des Finanzgerichts sind grundsätzlich öffentlich.
Auf Antrag eines Beteiligten wird die Öffentlichkeit ausgeschlossen (§ 52 Abs. 2 FGO).
Termine zur Erörterung der Sach- und Rechtslage mit den Beteiligten sind nicht öffentlich.

Die Sitzungssäle des Justizzentrums Am Wall verfügen nur über eine begrenzte Anzahl von Sitzplätzen. Für größere Besuchergruppen ist daher eine vorherige Anmeldung erforderlich. Anfragen richten Sie bitte an die Geschäftsstelle des Finanzgerichts Bremen.