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Muss ich einen Prozesskostenvorschuss zahlen?

Beim Finanzgericht müssen Sie bei Einreichung einer Klage einen sogenannten Prozesskostenvorschuss leisten.

Allerdings entsteht im Klageverfahren mit der Einreichung der Klage bzw. der Erklärung zur Niederschrift in der Rechtsantragstelle eine nach dem Mindeststreitwert bemessene Verfahrensgebühr.

Sofern Sie einen Bevollmächtigten beauftragen, kann dieser Ihnen im Einzelfall – je nach Absprache – einen Prozesskostenvorschuss in Rechnung stellen.