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HERZLICH WILLKOMMEN

Hallo,
das ist die Internet-Seite von einem Gericht in Bremen.
Das Gericht heißt: Finanz-Gericht Bremen.

Was macht das Finanz-Gericht Bremen?
Menschen gehen manchmal zu einem Gericht,
wenn es einen großen Streit gibt.
Beim Gericht arbeiten Menschen,
die das Gesetz gut kennen.
Die Menschen vom Gericht entscheiden dann:
Wer bei dem Streit recht hat.
Man kann zum Finanz-Gericht gehen,
wenn es einen Streit über Geld-Dinge gibt.
Aber der Streit muss mit einem Finanz-Amt oder der Kinder-Geld-Kasse sein,
das Geld-Dinge regelt.
Beim Streit geht es meistens um Steuern.
Steuern sind der Teil vom Lohn,
den Deutschland bekommt.
Um damit zum Beispiel Straßen oder Schulen zu bezahlen.

Was muss man tun,
wenn man zum Finanz-Gericht Bremen gehen will?
Wenn man denkt,
dass ein Amt über Geld-Dinge falsch entschieden hat:
Dann muss man das zuerst dem Amt sagen.
Das Amt muss dann noch einmal prüfen,
ob es richtig entschieden hat.

Wenn das Amt die Entscheidung nicht ändert,
kann man zum Finanz-Gericht gehen.

Kostet ein Prozess
beim Finanz-Gericht Bremen Geld?
Wenn man einen Streit hat und zum Finanz-Gericht Bremen geht,
muss man erstmal mindestens 284 Euro zahlen.
Aber wenn das Gericht sagt:
Das Amt hat einen Fehler gemacht.
Dann bekommt man die 284 Euro zurück.

Wenn man wenig Geld hat,
muss man die 284 Euro vielleicht nicht bezahlen.

Wenn Sie wenig Geld haben
und zum Finanz-Gericht gehen wollen:
Fragen Sie nach, ob Sie das Geld bezahlen müssen.

Sie können das Finanz-Gericht anrufen.
Telefon-Nummer: 04 21 361 2297
Sie können dem Finanz-Gericht eine E-Mail schreiben.
E-Mail-Adresse: office@finanzgericht.bremen.de

Mehr Infos
Oben in diesem weißen Feld sind Wörter.
Wenn Sie auf die Wörter klicken,
bekommen Sie mehr Infos.
Aber die Infos sind in schwerer Sprache.

Wenn Sie auf das Gericht klicken,
sehen Sie oben neue Wörter.
Wenn Sie dann auf Aufgaben und Zuständigkeiten klicken,
finden Sie Infos über unsere Aufgaben.

Wenn Sie auf Verfahren klicken,
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Wenn Sie auf diese Wörter klicken,
finden Sie mehr Infos darüber:
Was Sie tun müssen,
wenn Sie mit einem Streit zum Finanz-Gericht gehen wollen.
Zum Beispiel: Wenn Sie einen Streit mit dem Finanz-Amt haben.

Wenn Sie auf Service klicken,
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Wenn Sie auf diese Wörter klicken, finden Sie zum Beispiel
Infos über alte Entscheidungen vom Finanz-Gericht:
Wie das Gericht bei anderen Leuten entschieden hat,
als die Streit mit einem Amt über Geld-Dinge hatten.

Wenn Sie auf Aktuelles klicken,
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Wenn Sie auf Sitzungstermine 2017 klicken,
finden Sie Termine:
Wann das Finanz-Gericht über einen Streit entscheidet.
Wenn Sie auf Pressemitteilungen klicken,
finden Sie Infos vom Finanz-Gericht.
Diese Infos sind vor allem für Leute,
die Texte für Zeitungen schreiben.

Erklärung zur Barrierefreiheit

Info über die Erklärung zu Barrierefreiheit

Jeder soll Internet-Seiten und Apps gut nutzen können.
Das soll so sein für alle Menschen.
Also zum Beispiel auch für

  • blinde Menschen.
  • gehörlose Menschen.
  • Menschen, die nicht alle Finger bewegen können.

Darum sollen Internet-Seiten und Apps barrierefrei sein.

In diesem Text steht:

Was ist eine Erklärung zur Barrierefreiheit?
Und wo können Sie sich beschweren,

  • wenn eine Internet-Seite nicht barrierefrei ist?
  • wenn eine App nicht barrierefrei ist?

Regeln im Gesetz

Ab dem 23. September 2020 muss es so sein:
Öffentliche Stellen brauchen für ihre Internet-Seiten und Apps
eine Erklärung zur Barrierefreiheit.
Das steht in der EU-Richtlinie 2016/2102.
EU-Richtlinien sind für alle Länder in der EU.
Die Länder müssen aus den Richtlinien eigene Gesetze und Verordnungen machen.
In Deutschland heißt die Verordnung BITV 2.0.
Auch Bremen muss sich an diese Verordnung halten.

Was sind öffentliche Stellen?

Öffentliche Stellen arbeiten für die Verwaltung von einem Bundesland oder von der Bundesregierung.
Öffentliche Stellen sind zum Beispiel

  • Ämter und Behörden
  • einige Firmen für Wohnungsbau
  • Schulen und einige KiTas

Das Finanzamt ist zum Beispiel eine öffentliche Stelle.
Öffentliche Stellen sind auch Einrichtungen,
die fast nur Geld vom Staat bekommen.
Zum Beispiel:

  • einige Museen, Bibliotheken und Theater
  • einige Schwimmbäder und Sport-Anlagen

Ein Supermarkt ist zum Beispiel keine öffentliche Stelle.

Was ist die Erklärung zur Barrierefreiheit?

Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist ein Text.
Der Text ist

  • auf allen Internet-Seiten von öffentlichen Stellen
  • in allen Apps von öffentlichen Stellen

Wir schreiben hier aber immer nur kurz: Internet-Seiten.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht:

  • Wie barrierefrei ist die Internet-Seite?
    Fachleute können das prüfen.
    Die öffentliche Stelle kann das auch selbst prüfen.
  • Gibt es noch Barrieren auf der Internet-Seite?
    Dann steht eine Liste mit den Barrieren in der Erklärung.
  • Vielleicht muss nicht die ganze Internet-Seite barrierefrei sein.
    Es gibt also vielleicht Ausnahmen.
    Dann steht eine Liste mit den Ausnahmen in der Erklärung.
    Wichtig:
    Die öffentliche Stelle darf nicht selbst über die Ausnahmen bestimmen.
    Es gibt strenge Regeln für die Ausnahmen.
  • In der Erklärung muss auch das Datum sein,
    von wann die Erklärung ist.
    Wichtig:
    Das Datum darf nicht älter als ein Jahr sein.
    Die öffentlichen Stellen müssen nämlich jedes Jahr prüfen:
    Wie barrierefrei ist unsere Internet-Seite?
    Und dann müssen sie die Erklärung zur Barrierefreiheit neu machen.

Barrieren melden

Sie wollen die Internet-Seite nutzen.
Aber das geht nicht,
weil es noch Barrieren gibt?
Dann können Sie sich beschweren.
In der Erklärung zur Barrierefreiheit steht,
wo Sie sich beschweren können.
Zum Beispiel:

  • mit einer E-Mail
  • mit einem Anruf
  • mit einem Kontakt-Formular

Sie können sich über diese Dinge beschweren:

  • Es gibt Barrieren auf der Internet-Seite.
  • Und diese Barrieren stehen nicht in der Erklärung zur Barrierefreiheit.
  • Sie brauchen Infos von der Internet-Seite,
    aber die Infos sind nicht barrierefrei.
    Zum Beispiel:
    Ihr Computer kann eine wichtige PDF-Datei nicht vorlesen.
  • Die Erklärung zur Barrierefreiheit ist älter als ein Jahr.

Die öffentliche Stelle hat 2 Wochen Zeit,
um Ihnen eine Antwort zu geben.
Dauert die Antwort länger als 2 Wochen?
Oder hilft Ihnen die Antwort nicht?
Dann können Sie sich bei dieser Stelle beschweren:

Zentralstelle für barrierefreie Informationstechnik
Teerhof 59
28199 Bremen
Telefon: 0421 361 181 87
Fax: 0421 496 181 81
E-Mail: office@lbb.bremen.de

Die Zentralstelle prüft Ihre Beschwerde.
Die Zentralstelle redet dann mit der öffentlichen Stelle.
Und die Zentralstelle gibt der öffentlichen Stelle einen Termin.
Bis zu diesem Termin müssen die Barrieren weg sein.
Hält sich die öffentliche Stelle nicht an den Termin?
Dann kümmert sich eine Schlichtungsstelle um den Streit.
Wichtig:
Sie müssen nichts dafür bezahlen:

  • nichts für die Arbeit von der Zentralstelle
  • nichts für die Arbeit von der Schlichtungsstelle

Dieser Text ist ein Info über die Erklärung zur Barrierefreiheit.
Denn jeder soll wissen,
welche Rechte er oder sie hat.
Nutzen Sie Internet-Seiten oder Apps von einer öffentlichen Stelle?
Aber es gibt Probleme mit der Barrierefreiheit?
Dann lesen Sie auch die Erklärung zur Barrierefreiheit
auf der Internet-Seite oder in der App.
In der Erklärung sind Infos, wo Sie sich beschweren können.
Sie müssen sich zuerst bei der öffentlichen Stelle beschweren.
Erst dann kann Ihnen die Zentralstelle helfen.

© Büro für Leichte Sprache, Lebenshilfe für Menschen mit geistiger Behinderung Bremen e.V., 2020.

Bedienung und Navigation in Leichter Sprache

Liebe Besucher und Besucherinnen!

Hier erklären wir Ihnen, wie Sie diese Internet-Seite nutzen können.
Die Internet-Seite ist von der Freien Hansestadt Bremen.
Hier finden Sie:

  • Infos und Nachrichten für das Bundesland Bremen.
  • Infos und Arbeits-Ergebnisse aus Politik und Verwaltung.
  • Infos über Ämter, Projekte und andere Einrichtungen in Bremen.

Die Ämter von Bremen haben viele verschiedene Internet-Seiten.
Die Internet-Seiten sind alle gleich gestaltet.
Das heißt zum Beispiel:

  • Die Farben sind gleich.
  • Die Schrift-Art ist gleich.
  • Der Aufbau ist immer ähnlich.

So finden Sie sich auf allen Internet-Seiten
vom Bundesland Bremen gut zurecht.

Weißer Bereich oben

Ganz oben ist ein weißer Bereich:

Weißes Band über der Hauptnavigation

Dort sehen Sie:

  • das Logo von der Freien Hansestadt Bremen
  • den Namen von der Internet-Seite
  • eine Suche

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Unter dem weißen Bereich oben finden Sie verschiedene Themen:

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Dann bekommen Sie mehr Infos zum Thema.
Oder Sie gehen mit dem Maus-Zeiger auf das Thema.
Dann können Sie Überschriften zu dem Thema lesen.

Sie können immer sehen, wo Sie gerade auf der Internet-Seite sind.
Das steht unter den Überschriften.
Es stehen dort die Überschriften von dem Bereich,
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Zum Beispiel:
Sie sind im Bereich Aufgaben und Zuständigkeiten.
Der Bereich gehört zu: Das Gericht.
Das sieht dann so aus:

Nutzungspfad

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    Hier kommen Sie immer auf die erste Seite von der Internet-Seite.
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